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Prälat Peter C. Manz
Vorstand und geschäftsführender Caritasdirektor
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Der Diözesan-Caritasdirektor ist der Vorstand des Diözesan-Caritasverbandes. Er wird vom Bischof von Augsburg bestellt und
abberufen.
Rechte und Pflichten (in Auszügen):
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Diözesan-Caritasverbandes. Dazu hat er u.a.
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den Verband nach Maßgabe der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätze und Richtlinien in Übereinstimmung mit dieser
Satzung sowie staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften zu leiten und die Geschäfte nach der vom Caritasrat genehmigten
Geschäftsordnung zu führen,
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seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasrat wahrzunehmen. Er hat dem Caritasrat über alle Angelegenheiten des
Diözesan-Caritasverbandes einschließlich der mit diesem verbundenen Unternehmen zu berichten und eine umfassende Kontrolle
zu ermöglichen,
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den Diözesan-Caritasverband in der Kirche und in der außerkirchlichen Öffentlichkeit zu repräsentieren,
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die Delegiertenversammlung einzuberufen und zu leiten.
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